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Grundkurs Arbeitssicherheit Bau

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Seite 13 von 125 © 2012 www.e-schulungen.ch Version B1_12 Gräben Kapitel 5 Gräben, Schächte und Baugruben Sichere Gräben www.suva.ch/bau Schulungsunterlagen Kanalisation wurde zur tödlichen Falle Zwei Bauarbeiter hatten den Auftrag, ein Kanalisationsrohr für ein Einfamilienhaus zu verlegen. Der eine bediente den Bagger. Der an- dere hantierte mit der Schaufel im rund drei Meter tiefen Graben. Die beiden Männer hatten am Morgen vor Arbeitsbeginn zwar einen Riss in der steilen Grabenwand bemerkt. Doch weil die Wand schon eine Nacht lang gehalten hatte, hielten sie diese für stabil und be- fürchteten nicht, dass sie einstürzen könnte. Dann aber trat das Un- erwartete ein: Ein Teil des Erdreichs löste sich plötzlich von der Wand, wodurch auch der darüber gelagerte Aushub absackte und in den Graben stürzte. Der Mann im Graben wurde von rund sechs Tonnen Material an die gegenüberliegende Böschung gedrückt. Er erlitt schwerste innere Verletzungen und starb noch auf der Unfallstelle. Sicherung vernachlässigt Zu diesem Unfall konnte es nur kommen, weil keinerlei Massnahmen ge- troffen wurden, um den Graben gegen Einsturz zu sichern. Damit wurde eine «lebenswichtige Regel für den Hochbau» verletzt. Sie lautet: «Wir si- chern Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,5 m.» (Suva- Faltprospekt 84035.d, Regel 8). Das Erdreich am Unglücksort wurde später von Fachleuten als bestenfalls mässig verfestigt beurteilt. Die Grabenbö- schung war für diese Verhältnisse viel zu steil. Grabenbreiten Was für Verordnungen, Normen und Richtlinien kennen Sie im Bezug auf Grabenbreiten? ! ......................................................................................... ! ......................................................................................... ! .........................................................................................