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Grundkurs Arbeitssicherheit Bau

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Seite 2 von 125 © 2012 www.e-schulungen.ch Version B1_12 1.1 Gesetze Geschichte Das Bedürfnis zur dauerhaften und gleichmäßigen Regelung der Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft durch Gesetze ist alt – verändert hat sich im Laufe der Zeiten lediglich die Person oder Legi- timation des Gesetzgebers. Sehr alte Gesetze finden sich zum Bei- spiel in Rechtsbüchern. Begriffe Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff Gesetz etwas Gesetz- tes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Ge- setzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Laut Duden ist das Gesetz "eine vom Staat festge- setzte, rechtlich bindende Vorschrift". Von dem Verb „setzen“ leitet sich der Begriff Satzung ab. Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im formellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne. Dieses Begriffspaar ist nicht zu verwech- seln mit dem Begriffspaar „formelles Recht“ und „materielles Recht“. Rangfolge Rangfolge (Normenhierarchie) Zwischen verschiedenen (materiellen) Gesetzen besteht eine Rang- folge in der Weise, dass das jeweils untergeordnete Gesetz den in- haltlichen Vorgaben des übergeordneten Gesetzes, auf dem es be- ruht, entsprechen muss (sogenannte Normenhierarchie). Im inner- staatlichen Recht steht die Verfassung an der Spitze; in ihr die Nor- men, die mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie ausgestattet sind. Unter der Verfassung stehen die formellen Gesetze (so genannte ein- fache Gesetze), hierunter die Verordnungen und Satzungen. Recht, das den übergeordneten Normen nicht entspricht, ist üblicherweise nichtig (zur Ausnahme in der Schweiz bezüglich Bundesgesetzen sie- he im Artikel Verfassungsgerichtsbarkeit unter Schweiz. Normen - Hirarchie Verfassung, Gesetz, VerordnungenVerfassung, Gesetz, Verordnungen BVBV GesetzeGesetze VerordnungenVerordnungen Richtlinien, Merkblätter Normen, Betriebsanleitungen, etc. BundesverfassungBundesverfassung Art. 110, Arbeit Art. 117, Kranken- und Unfallversicherung Art. 118, Gesundheitsschutz BundesgesetzeBundesgesetze ArG, Arbeitsgesetz UVG, Unfallversicherungsgesetz PrSG, BG über die Produktesicherheit Verordnungen (VO)Verordnungen (VO) UVV, VO über Unfallversicherung VUV, VO über die Verhütung von BU/BK KranV, VO über die sichere Verwendung von Kranen z.B. EKASz.B. EKAS -- RichtlinienRichtlinien - 6508 ASA - Beizug - 6514 Untertagarbeiten - 6503 Asbest SIA 118 BauAVBauAV Gesetz Regender Technik