metallbau
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In den letzten zehn Jahren verloren im Metallbau rund 20 Personen bei einem Arbeitsunfall ihr Leben. Zudem starben rund 30 Personen aus dieser Branche an den Folgen von Asbeststaub.
Metallbauer
Rechte und Pflichten für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutze in Ihrem Betrieb. Kennen Sie die wichtigsten Regeln auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, in Ihrer Betrieb?
Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art. 82) und der dazugehörigen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 3 ff.) muss Ihr Arbeitgeber insbesondere
- zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
- Die Arbeit nehmenden sind bei der AS zur Mitwirkung heranziehen.
- Ihnen wenn nötig eine zumutbare persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzbekleidung usw.).
- In seinem Unternehmen die zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten notwendigen Massnahmen treffen.
- Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder deren Vertretung in allen Fragen der Arbeitssicherheit das Mitspracherecht gewähren.
Die Firma Bau-Konzept bietet als externe Beratungsfirma Arbeitssicherheit als Sicherheitsfachmann
/ ASA in Ihrem Betrieb an.
Auf einer eigenen Datenbank haben Sie online Zugriff auf Ihre internen Daten, wie auch auf
unsere Daten der Arbeitssicherheit.
Unsere Dienstleistungen für Arbeitssicherheit:
- Beratung der Geschäftsleitung als externer
- Sicherheitsfachmann / ASA
- Umsetzung der EKAS Richtlinien
- Gefahrenermittlung und Risikoanalyse
- Erstellen der relevanten Dokumente der Arbeitssicherheit
- Interne Baustellenkontrollen / Baustellenaudits
- Schulung Kader Mitarbeiter
Links und Dokumentationen
Branchenlösung (10) Metallgewerbe
Sieben lebenswichtige Regeln für Metallbauer