personalverleih
Im Personalverleih ereignen sich überdurchschnittlich viele Berufsunfälle. Jährlich ist fast
jede fünfte temporär verliehene Arbeitskraft davon betroffen. Es gibt auch viele beteiligte im
Personalverleih. Kenne Sie alle genauen Vorgaben der Branchen?
Personalverleiher
Rechte und Pflichten der temporären (verliehenen) Arbeitskraft betreffend Arbeitssicherheit. Kennen Sie Ihre wichtigsten Rechte auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, in den Branchen?
Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art. 82) und der dazugehörigen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 3 ff.) muss Ihr Arbeitgeber insbesondere
- zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
- Die Arbeit nehmenden sind bei der AS zur Mitwirkung heranziehen.
- Ihnen wenn nötig eine zumutbare persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzbekleidung usw.).
- In seinem Unternehmen die zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten notwendigen Massnahmen treffen.
- Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder deren Vertretung in allen Fragen der Arbeitssicherheit das Mitspracherecht gewähren.
Die Firma Bau-Konzept bietet als externe Beratungsfirma Arbeitssicherheit als Sicherheitsfachmann / ASA in Ihrem Betrieb an.
Auf einer eigenen Datenbank haben Sie online Zugriff auf Ihre internen Daten, wie auch auf
unsere Daten der Arbeitssicherheit.
Unsere Dienstleistungen für Personalverleiher:
- Beratung der Geschäftsleitung als externer Sicherheitsfachmann / ASA
- Umsetzung der EKAS Richtlinien
- Erstellen der relevanten Dokumente der Arbeitssicherheit
- Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter (Personalvermittler) in Arbeitssicherheit
- Schulung des Verleihpersonals in den Grundlagen für die Arbeitssicherheit in allen Branchen